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Zahlungsverkehr


Alternative Empfängernamen bei Überweisungen für Businesskunden

Auftrag zur Berücksichtigung zusätzlicher Empfängernamen im Rahmen der Empfängerüberprüfung

Der Kunde/Kontoinhaber, der kein Verbraucher (§ 13 BGB: Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.) ist, empfängt auf seinen Konten mit der oben angeführten IBAN (Kontonummer) Überweisungsgutschriften als Zahlungsempfänger. 

Die Bank des Zahlers ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union verpflichtet, eine Empfängerüberprüfung vorzunehmen.  Die Empfängerüberprüfung aus der Perspektive des Zahlers ist in den Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr unter Ziffer 1.14 geregelt. 

Als Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist die Bank verpflichtet, auf Anfrage des Zahlungsdienstleisters des Zahlers diesem mitzuteilen, ob der angegebene Zahlungsempfänger mit dem Kontoinhaber des Kontos des Zahlungsempfängers übereinstimmt oder nicht. Eine fehlende Namensübereinstimmung kann dazu führen, dass der Zahler zur Vermeidung einer Fehlüberweisung den Überweisungsauftrag nicht oder ggf. erst nach Rückfragen beim Kunden/Kontoinhaber als Zahlungsempfänger durchführt. Zur Vermeidung solcher Rückfragen bittet der Kunde/Kontoinhaber als Zahlungsempfänger die Bank, den vorliegenden Auftrag zur Berücksichtigung zusätzlicher Empfängernamen im Rahmen der Empfängerüberprüfung zu prüfen, entsprechend zu erfassen und zu verarbeiten. Es sind der Bank hierzu entsprechende Nachweise zu erbringen.

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