Bei bis zu drei vorhandenen Nichtveranlagungsbescheinigungen können diese für das Vorjahr, aktuelle Jahr und Folgejahr angezeigt werden.
- Für Sie als Kontoinhaber und/oder Mitkontoinhaber
- Für Ihr Kind als gesetzlicher Vertreter
- Für bevollmächtigte Personen
Hinweis: Die Reduzierung des Freistellungsbetrags des aktuellen Jahres ist auf maximal den Betrag möglich, für den bereits Kapitalerträge geflossen sind.