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Freistellungsauftrag

Die Anzeige, Anlage und Bearbeitung von Freistellungsaufträgen ist für das aktuelle Jahr und Folgejahr möglich.  

  • Für Sie als Kontoinhaber und/oder Mitkontoinhaber 
  • Für Ihr Kind als gesetzlicher Vertreter 
  • Für bevollmächtigte Personen

Hinweis: Die Reduzierung des Freistellungsbetrags des aktuellen Jahres ist auf maximal den Betrag möglich, für den bereits Kapitalerträge geflossen sind.

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