Kontoservice
Kontowechsel zur SÜDWESTBANK
Wechseln Sie zu uns: Mit unserem Wechselservice geht das einfach und schnell. Sie haben die Wahl zwischen dem automatischen Kontowechsel und dem manuellen Wechsel, sollten Sie kein Online-Banking nutzen. Ihre bestehenden Lastschriften und Gutschriften werden übernommen. Und für Ihre wieder einzurichtenden Daueraufträge erhalten Sie nach Durchführung des Wechselservice eine Übersicht. Zum Schluss können Sie Ihr bisheriges Konto mit dem Wechselservice direkt kündigen. Alle weiteren Informationen erhalten Sie nach Drücken der Schaltfläche "Konto wechseln".
Ersatz-Kontoauszug (Umsatzbestätigung)
Sie können einen Ersatz-Kontoauszug (Umsatzbestätigung) innerhalb der letzten 6 Jahre direkt online anfordern, wenn Sie ein Girokonto zur Entgeltbelastung bei der Südwestbank haben.
Tipp:
Sollte der gesuchte Kontoauszug bereits als Online-Kontoauszug umgestellt worden sein, können Sie diesen vor einer erneuten kostenpflichtigen Anforderung innerhalb der letzten 10 Jahre in Ihrem elektronischen Postfach-Archiv suchen.
Für Kunden mit Zugang zum Online-Banking:
Für Kunden ohne Zugang zum Online-Banking:
Dauerauftrag
Verwalten Sie Ihre Daueraufträge im Online-Banking. Dauerlastschriften können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung mit der Südwestbank nutzen.
Überweisung / Umbuchung / Änderung Überweisungslimit
Im Online-Banking können Sie optional in der Überweisungsmaske über den Button "Rechnung hochladen" Rechnungen hochladen. Damit werden die Zahlungsdaten aus einer Rechnung ausgelesen und automatisch in die Eingabeseite der Überweisung übertragen.
Umbuchungen können Sie nur auf ein von Ihnen bebuchbares Konto bei der Südwestbank vornehmen.
Bei manchen Konten, wie zum Beispiel einem Tagesgeldkonto, können Sie nur auf das im Konto hinterlegte Referenzkonto überweisen.
Falls Sie Ihr Überweisungslimit nicht online ändern können, bitten wir um Kontaktaufnahme mit uns. Nachdem wir für Sie ein Standardlimit hinterlegt haben, können Sie dieses Limit anschließend beliebig ändern.
Alternative Empfängernamen bei Überweisungen
Auftrag zur Berücksichtigung zusätzlicher Empfängernamen im Rahmen der Empfängerüberprüfung
Der Kunde/Kontoinhaber, der kein Verbraucher (§ 13 BGB: Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.) ist, empfängt auf seinen Konten mit der oben angeführten IBAN (Kontonummer) Überweisungsgutschriften als Zahlungsempfänger.
Die Bank des Zahlers ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union verpflichtet, eine Empfängerüberprüfung vorzunehmen. Die Empfängerüberprüfung aus der Perspektive des Zahlers ist in den Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr unter Ziffer 1.14 geregelt.
Als Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist die Bank verpflichtet, auf Anfrage des Zahlungsdienstleisters des Zahlers diesem mitzuteilen, ob der angegebene Zahlungsempfänger mit dem Kontoinhaber des Kontos des Zahlungsempfängers übereinstimmt oder nicht. Eine fehlende Namensübereinstimmung kann dazu führen, dass der Zahler zur Vermeidung einer Fehlüberweisung den Überweisungsauftrag nicht oder ggf. erst nach Rückfragen beim Kunden/Kontoinhaber als Zahlungsempfänger durchführt.
Zur Vermeidung solcher Rückfragen bittet der Kunde/Kontoinhaber als Zahlungsempfänger die Bank, den vorliegenden Auftrag zur Berücksichtigung zusätzlicher Empfängernamen im Rahmen der Empfängerüberprüfung zu prüfen, entsprechend zu erfassen und zu verarbeiten. Es sind der Bank hierzu entsprechende Nachweise zu erbringen.
Lastschrift
Lastschriftseinzüge können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung mit der Südwestbank nutzen.
Zur Rückgabe einer Lastschrift / Buchung rufen Sie bitte den betroffenen Umsatz in der Umsatzliste zum Konto auf. Nutzen Sie dort den Button "Lastschriftrückgabe".
Terminüberweisungen/Terminlastschrift
Verwalten Sie Ihre Terminüberweisungen im Online-Banking. Lastschriftseinzüge auf Termin können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung mit der Südwestbank nutzen.
Dateiverarbeitung
Die SEPA-Dateiverarbeitung steht Ihnen nach entsprechender Vereinbarung zur Verfügung:
- SEPA-Kundendateien (maximal 50.000 Einzelposten)
- SRZ-Dateiübertragung (Dateien von Service-Rechenzentren ins Online-Banking übertragen)
Auftragsfreigabe
Die Auftragsfreigabe dient dem 4-Augen-Prinzip im Online-Banking. Die Auftragsfreigabe ist nur für Kunden relevant, wenn Aufträge im Online-Banking durch einen weiteren Bevollmächtigten freigegeben werden müssen.
Die Freigabe von Dateien von Service-Rechenzentren ist nur für solche Dateien möglich, die für zahlungsverkehrsfähige Konten und über die Einreichungsarten "EBICS Kunde" und "EBICS SRZ" eingereicht werden.
Vorlagenverwaltung
Vorlagen für Ihre Überweisungen und Lastschriften werden am Konto gespeichert. Das hat den Vorteil, dass auch Bevollmächtigte die Vorlagen sehen und nutzen können.
Wirtschaftsprüferbescheinigung/Saldenbestätigung
Sie benötigen für Ihre Firma oder für Ihren Wirtschaftsprüfer eine Saldenbestätigung? Fordern Sie einfach online mit wenigen Klicks eine Wirtschaftsprüferbescheinigung/Saldenbestätigung an.
Mietkautionskonto
Online angelegte Mietkautionskonten können mit unserem Online-Kontoauflösungsauftrag aufgelöst werden.